Grundlagen

GRUNDLAGE DER STANDSICHERHEITSUNTERSUCHUNGEN

Bei den Blockrigolen (Blockspeichern) handelt es sich – ähnlich wie bei einem in offener Bauweise hergestellten Tunnel - um ein unterirdisches Hohlraumbauwerk, dessen Aufgabe darin besteht, den Hohlraum dauerhaft und ohne größere Verformungen freizuhalten. Dementsprechend sind die Standsicherheitsnachweise nach dem Regelwerk der Geotechnik zur führen. Maßgebend hierfür ist der im Sommer 2012 bauaufsichtlich eingeführte Eurocode 7-1 in Verbindung mit der DIN 1054 und dem nationalen Anhang zum EC 7-1 *).

Hiernach sind für jedes geotechnische Bauwerk die Nachweise

  • Tragfähigkeit

und der

  • Gebrauchstauglichkeit

zu führen.

Vergleich der Hohlraumbauwerke Tunnel (links) und Blockrigole (rechts) Vergleich der Hohlraumbauwerke Tunnel (links) und Blockrigole (rechts)

*)
siehe „Handbuch EC 7 – Geotechnische Bemessung, Bd. 1: Allgemeine Regeln“ EC 7-1: Entwurf, Berechnung und Bemessung in der Geotechnik – Teil 1: „Allgemeine Regeln“

DIN 1054: 2010-12
Nationaler Anhang zum EC 7-1