E = Summe der Einwirkungen
R = Widerstand der Rigole
Da die Blockrigolen und Blockspeicher vorwiegend auf Druck beansprucht werden, erstreckt sich die Nachweisführung auf die einwirkenden und widerstehenden Druckspannungen. Somit gilt, dass die auf die Rigole einwirkenden Druckspannungen stets kleiner sein müssen als die widerstehenden Druckspannungen:
σE,d ≤ σR,d
σE,d = Bemessungswert der einwirkenden Druckspannungen
σR,d = Bemessungswert der widerstehenden Druckspannungen
Hierbei ist zu beachten, dass diese Bemessungswerte faktorisiert sind, d.h. die rechnerisch ermittelten einwirkenden Druckspannungen – charakteristische Einwirkungsspannungen σE,k genannt - werden mit dem Teilsicherheitsbeiwert γE multipliziert, und die rechnerisch ermittelten widerstehenden Druckspannungen – charakteristische Widerstandspannungen genannt – werden durch den Teilsicherheitsbeiwert γR dividiert:
σE,d = σE,k · γE ≤ σR,k / γR = σR,d
Dieser Nachweis ist in allen 3 Achsrichtungen der Blockrigole/ Blockspeicher zu führen. Die Normalspannungskomponenten der charakteristischen Einwirkungsspannungen σE,k werden hierbei mit Hilfe von Methoden der klassischen Bodenmechanik aus den äußeren Beanspruchungen ermittelt. Die charakteristischen Widerstandspannungen σR,k werden aus den Ergebnissen der nach der RAL-GZ 994, Teil 11, durchgeführten Güteprüfungen abgeleitet.